Zulassungskriterien
Von den Bewerbenden werden neben guten schulischen Leistungen persönliche Eigenschaften erwartet, welche sie zu einem erfolgreichen Abschluss des Studiums und zur empathischen und fachlich guten Ausübung des ärztlichen Berufes befähigen. Dazu gehören Teamfähigkeit, Wissensdurst, Freude am Umgang mit Menschen und Empathie.
Die Auswahl der Studierenden erfolgt gemäß der Selection Policy der KSM und der University of Southampton (steht im Download Bereich in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung).
Für die Zulassung sind erforderlich:
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Schulabgänger*innen)
In Form des Abiturs, A-Levels, International Baccalaureate oder andere Schulabschlüsse, die nach den Standards der University of Southampton als gleichwertig anerkannt sind. Falls das Abschlusszeugnis bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, können die letzten beiden Zwischen- und Schuljahresendzeugnisse und der erwartete Abiturschnitt angegeben werden. Gleiches gilt für andere, gleichwertige Schulabschlüsse. Auch hier sollten Bewerbende die voraussichtlichen Examens- und Gesamtnoten angeben. - Abiturschnitt von mindestens 1,8 / IB mind. 34 oder ein anderer Schulabschluss, der nach den Standards der University of Southampton als gleichwertig anerkannt ist.
Bewerbende mit einem niedrigeren Abiturschnitt bis 2,1 können sich ebenfalls bewerben, wenn zusätzlich weiterführende abgeschlossene und relevante Qualifikationen, wie z.B. eine 3-jährige Berufsausbildung oder ein Studium im pflegerischen/medizinischen und naturwissenschaftlichen Bereich, erworben wurde. Dieser Abschluss muss mit guten bis sehr guten Leistungen absolviert worden sein.
ODER
- guter bis sehr guter Hochschulabschluss (Absolvent*innen)
- Bewerben können sich auch Personen, die kurz vor dem Abschluss ihres Studiums stehen oder bereits einen Hochschulabschluss haben. Die Bewerbenden müssen in ihrem ersten Studiengang mindestens einen Upper Second Class Honours-Abschluss (in einem beliebigen Fach) erreicht haben (gut oder sehr gut) oder es wird ein solcher vorausgesagt. Bewerbende, die einen Abschluss der unteren zweiten Klasse (Lower Second Class) oder darunter erreicht haben oder für die ein solcher vorausgesagt wird, werden abgelehnt. Es werden nur klassifizierte Honours Degrees akzeptiert.
- Von den Bewerbenden wird erwartet, dass sie ihren ersten Abschluss innerhalb des für diesen Abschluss üblichen Zeitrahmens absolvieren. Bewerbende, die ihr Erststudium außerhalb der Regelstudienzeit abschließen, werden im Einzelfall unter Berücksichtigung der Umstände, die zur Verlängerung der Studienzeit geführt haben, berücksichtigt.
- Dennoch muss eine Abiturgesamtnote von mindestens 2,1 und mindestens ein naturwissenschaftliches Fach auf höherem Niveau mit guten oder sehr guten Leistungen vorgewiesen werden. Von Bewerbenden mit anderen Schulabschlüssen wird ein gleichwertiger Abschluss erwartet.
Biologie oder Chemie muss als Leistungskurs bzw. Prüfungsfach belegt und darin in den letzten beiden Schuljahren gute bis sehr gute Leistungen erreicht worden sein (mindestens 13 Notenpunkte). Zudem wird ein weiteres naturwissenschaftliches Fach auf höherem Niveau mit guten oder sehr guten Leistungen (mindestens 11 Punkte) erwartet. Sollte Chemie kein fortgeschrittener Kurs oder Prüfungsfach sein, müssen Sie den Chemieunterricht mit mindestens guten bis sehr guten Noten (mindestens 11 Punkte) und mindestens in der 10. Klasse (G8) oder 11 (G9) erfolgreich abgeschlossen haben. Der Nachweis von anderen naturwissenschaftlichen Ausbildungen (z. B. vormedizinische Kurse, Summer Schools, etc.) werden unter Umständen aufwertend berücksichtigt.
Bewerbende, die in den Schuljahren 11 und 12 (G8) bzw. 12 und 13 (G9) stets mindestens 11 von 15 Notenpunkten in Englisch als Leistungskurs bzw. Prüfungsfach erreicht haben, müssen keinen Sprachtest ablegen. Gleiches gilt für Abgänger*innen von Schulen und Universitäten, an denen ausschließlich auf Englisch unterrichtet wurde. Bitte beachten Sie, dass Ihr Schulabschluss als Sprachnachweis zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 2 Jahre sein darf. Ist dies nicht der Fall, fordern wir einen zusätzlichen Sprachnachweis. Bitte beachten Sie, dass Ihr Sprachnachweis für Englisch zum Studienbeginn nicht älter als 2 Jahre sein darf. Wir bevorzugen den IELTS (academic). In jedem Unterabschnitt und in der Gesamtbewertung wird ein Ergebnis von mindestens 7,0 vorausgesetzt. Der IELTS-Test wird mehrmals jährlich deutschlandweit angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.britishcouncil.de/pruefung/ielts. Anerkannt werden ggf. auch andere Tests, in denen mindestens die Äquivalenzstufe zu C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (CEFR) erreicht wurde. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die University of Southampton.
Bewerbende, die kein deutsches Abitur oder an einer anerkannten deutschen Schule keine 10-jährige Schulausbildung in deutscher Sprache absolviert haben, müssen einen der anerkannten Deutschtests nachweisen. Wir bevorzugen den Test für Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) Niveau TDN 4, das C1 Zertifikat des Goethe-Instituts oder den DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang). Ein A im A-Level (oder gleichwertig) kann als Ersatz für einen anerkannten Test angesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Sprachnachweis für Deutsch zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 2 Jahre sein darf.
Neben akademischen Zulassungsvoraussetzungen wird bei der Auswahl auch auf nicht-akademische Kriterien geachtet. Mithilfe des Motivationsschreibens (englisch, max. 600 Wörter; PDF-Format), das ebenfalls Bestandteil des Bewerbungsformulars ist, sollten Bewerber*innen darlegen, inwieweit sie diese Kriterien erfüllen. Bitte reflektieren Sie dabei Ihre bisherigen persönlichen Erfahrungen und belegen Sie anhand von Beispielen insbesondere, dass Sie:
selbstmotiviert und belastbar sind
über Ihre bisherigen Lebenserfahrungen nachgedacht und daraus gelernt haben (dies kann Berufserfahrung, bezahlte Beschäftigung und persönliche Erfahrung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesundheits- und Sozialwesens umfassen)
effektiv kommunizieren können
in der Lage sind, erfolgreich mit anderen zu interagieren
ein Verständnis für die Werte der NHS-Verfassung haben
Zusätzlich zu den akademischen Zulassungsvoraussetzungen müssen Bewerbende entsprechende Berufserfahrung im Pflegebereich nachweisen. Wie in deutschen Studiengängen üblich, sind die Absolvierung von 3 Monaten Pflegepraktikum oder eine Ausbildung im pflegerischen Bereich vor Beginn des Studiums, spätestens bis zum Beginn des 3. Studienjahres in Kassel erforderlich, um die Zulassung in Deutschland sicherzustellen. Mindestens ein Teil dieses Praktikums muss in einem zusammenhängenden 3-Wochen-Block absolviert werden. Die restlichen Praktikumstage können zeitlich flexibler gestaltet werden.
Alle Bewerbende müssen zum Zeitpunkt des Studienbeginns in Southampton das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Selection Policy.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem der Auswahltage in Kassel ist für die in die engere Wahl gekommenen Bewerbenden zwingend erforderlich. Geeignete Bewerbende werden im Vorfeld von der KSM zu einem der Selection Days eingeladen. Am Auswahltag sind eine schriftliche Aufgabe sowie ein Interview mit zwei Prüfenden zu absolvieren. Das Auswahlgespräch sowie die Schreibaufgaben erfolgen grundsätzlich in bzw. auf Englisch. Mit Bewerbenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, erfolgt ein Teil des Gesprächs sowie ein Teil der Schreibaufgabe auf bzw. in Deutsch.
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werden EU-Studierende als internationale Studierende eingestuft und benötigen ein Studentenvisum, um in Großbritannien studieren zu können.
Dem Bewerbenden obliegt es, dafür Sorge zu tragen, entsprechend den Immatrikulationskriterien der UoS (Selection Policy), die formalen Voraussetzungen zu erfüllen, um sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Deutschland leben, studieren und arbeiten zu können.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Bewerbenden, die Nachweise, insbesondere die Aufenthaltsberechtigung/Arbeitserlaubnis zu erbringen, um während der gesamten Dauer des Studiums (einschließlich etwaiger Wiederholungs- oder Aussetzungsjahre) und des Foundation Years in Deutschland leben, studieren und arbeiten zu können.
Zur Annahme des Studienvertrages verlangen wir ein Deutsches Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N) und zu den Einführungstagen in Southampton das Criminal Record Disclosure (CRD). Das CRD beantragen Sie, sobald Sie in Southampton sind im Rahmen der Einführungstage.
Bitte beachten Sie:An den meisten Lehrkrankenhäusern der University of Southampton gelten besondere Impfvorschriften, unter anderem ist eine Tuberkulose-Impfung (BCG-Impfung) und die Masern-Immunität erforderlich. Holen Sie für Ihren Impfstatus ggf. auch ärztlichen Rat ein. Darüber hinaus sind alle Medizinstudierenden dazu verpflichtet, eine Gesundheitsuntersuchung vor der Einschreibung durchzuführen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Zulassung zum Studium. |
Ihre Ansprechpartnerinnen
Marion Rothbart
Studiengangsbetreuung & Pastoral Support
Marion Rothbart
Studiengangsbetreuung & Pastoral Support
Sibylle Ullrich
Lead Administration
Sibylle Ullrich
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